Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
14. Dezember 1976
#4 – aoeg_1977
(1) Für Mineralgewinnungsrechte findet die nächste Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1. Januar 1977 statt (Hauptfeststellung 1977). (2) Die Einheitswerte für Mineralgewinnungsrechte, denen die Wertverhältnisse vom 1. Januar 1977 zugrunde liegen, sind erstmals anzuwenden bei der Feststellung von Einheitswerten der gewerblichen Betriebe auf den 1. Januar 1977 und bei der Festsetzung von Steuern, bei denen die Steuer nach dem 31. Dezember 1976 entsteht. (3) Die Absätze 1 und 2 sind letztmals anzuwenden für gesonderte Feststellungen auf den 1. Januar 2024.
Kurz erklärt
- Die Hauptfeststellung der Einheitswerte für Mineralgewinnungsrechte erfolgt am 1. Januar 1977.
- Die Einheitswerte basieren auf den Wertverhältnissen vom 1. Januar 1977.
- Diese Einheitswerte werden erstmals bei der Feststellung von gewerblichen Einheitswerten und Steuerfestsetzungen nach dem 31. Dezember 1976 angewendet.
- Die Regelungen gelten letztmals für gesonderte Feststellungen am 1. Januar 2024.
- Danach sind keine weiteren Anwendungen dieser Einheitswerte vorgesehen.